Die Gemeinde Lausen führt per 1. Januar 2020 Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung ein. Eltern aus Lausen, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen, können finanzielle Unterstützung in Form von sogenannten Betreuungsgutscheinen beantragen. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Mit den Betreuungsgutscheinen sollen die Existenzsicherung von Familien und Alleinerziehenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom massgebenden Einkommen. Die Berechnung erfolgt durch die Gemeinde.
Ob und wie hoch die finanzielle Unterstützung in Form der Betreuungsgutscheine ausfällt, ist von verschiedenen Punkten abhängig. Diese sind dem Reglement über die Familienergänzende Betreuung und der integrierten Vollzugsverordnung zu entnehmen.
Nachstehend die wichtigsten Punkte daraus:
Anspruchsbedingungen
Massgebendes Einkommen
Das massgebende Einkommen ergibt sich aus:
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