Behörden bestehen aus mindestens drei Mitgliedern, sind zu selbständigen Entscheiden befugt und werden alle vier Jahre im Rahmen einer Gesamterneuerungswahl an der Urne bestellt. Lausen kennt als Behörden neben dem Gemeinderat die Sozialhilfebehörde und den Ortsschulrat. Im Weiteren wählen die Stimmberechtigten einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Kreissekundarschulrat Liestal und den Schulrat der Regionalen Musikschule Liestal.