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Kommissionen

Kommissionen haben ausschliesslich beratende Funktion und unterstützen den Gemeinderat fachspezifisch in der Vorbereitung oder Umsetzung seiner verschiedenen Aufgaben. Lausen kennt zum einen ständige Kommissionen, welche alle vier Jahr von der Gemeindekommission zusammen mit dem Gemeinderat gewählt werden. Die Gemeindeordnung bestimmt die ständigen Kommissionen und ihre Anzahl Mitglieder.
Zum anderen werden Kommissionen für spezielle Aufgaben eingesetzt. Ihre Grösse und Funktion bestimmt der Gemeinderat. Sie werden vom Gemeinderat gewählt und nach Erfüllung ihrer Aufgabe wieder aufgelöst. 

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