Die Gemeinde Lausen richtet Mietzinsbeiträge an Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnisse aus.
Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Schweizer Bürger und Bürgerinnen sowie Ausländer und Ausländerinnen mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis). Sie müssen seit mindestens zwei Jahre im Kanton Basel-Landschaft Wohnsitz haben. Die Ausrichtung der Mietzinsbeiträge stützt sich auf das Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen im Kanton Basel-Landschaft sowie dem Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Lausen.
Anmeldung
Das schriftliche Gesuch kann bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Lausen, Tel. 061 926 92 69, angefordert werden.