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Aufgrabung von Gemeindestrassen - Richtlinien / Tarifblatt

Die Aufgrabung von öffentlichem Gemeindeareal ist bewilligungspflichtig. Kontaktstelle ist die Abteilung Bau und Unterhalt.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie dies mit den entsprechenden Unterlagen an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Lausen
Bau und Unterhalt
Grammontstrasse 1
4415 Lausen

bau- unterhalt@lausen.ch

Bau und Unterhalt
Bauinspektorat Kanton BL
Baubewilligung

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