Mitte Dezember wird den Liegenschaftseigentümern jeweils die Selbstdeklarationskarte zur Ermittlung des Wasserzählerstands zugestellt, mit der Bitte, anfangs Januar des folgenden Jahres die Karte ausgefüllt und unterzeichnet an die Gemeindeverwaltung zu retournieren.
Erfolgt ein Eigentümerwechsel einer Liegenschaft während des Jahres kann der Wasserzählerstand auch mit dem Formular der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden, damit eine Zwischenabrechnung erstellt werden kann.
Zählerstand (Selbstablesung)
Das Formular zur Meldung des Wasserzähler-Standes finden Sie unten.