Bei einem Wohnungswechsel können sowohl Vermieter/in als auch Mieter/in eine Wohnungsabnahme verlangen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck eine Amtsperson zur Verfügung, welche mittels offiziellem Formular vorhandene Schäden (z.B. Flecken auf Wänden und Bodenbelägen, sonstige Verunreinigungen, defekte Küchenapparaturen oder Sanitärinstallationen, etc.) feststellt.
Das so erstellte Formular dient lediglich der Feststellung des Wohnungszustandes. Es gibt jedoch keinerlei Auskunft, wer für einen vorhandenen Schaden haftbar gemacht werden kann. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Abteilung Bau und Unterhalt um einen kostenpflichtigen Abnahmetermin zu vereinbaren.
Kosten
CHF 150.00 für eine Stunde (Mindestbetrag). Jede weitere angebrochene Stunde, wird mit CHF 100.00 zusätzliche verrechnet. Der Betrag ist in bar zu bezahlen.