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Einbürgerungen

Sie möchten das Lausner Bürgerrecht erwerben? Schreiben Sie uns einfach einen Brief, in welchem Sie Ihre Gründe darlegen, weshalb Sie sich für das Lausner Bürgerrecht interessieren und legen Sie einen kurzen Lebenslauf bei. Sie werden anschliessend durch Vertreter der Ortsbürgerkommission zu einem ersten Gespräch eingeladen.

Je nach dem, ob Sie bereits Kantons- oder Schweizer Bürger sind oder eine andere Nationalität haben, laufen die anschliessenden Einbürgerungsverfahren unterschiedlich ab. Neben der Ortsbürgerkommission selbst wirken auch die kantonalen oder sogar die Bundesbehörden bei der Prüfung Ihres Gesuchs mit, was wiederum einen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens hat.

Wir informieren Sie auch gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen für eine Einbürgerung, die voraussichtliche Dauer des Verfahrens oder die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zur ordentlichen oder zur erleichterten Einbürgerung:
Informationen Einbürgerung - Bund (bfm admin)
Informationen Einbürgerung - Kanton Basel-Landschaft

Zentrale Dienste
Einbürgerung

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