Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild

Steuererklärung

Tipps und Hinweise zur Steuererklärung

Grundsätzliches

  • Benutzen Sie keine Bostitch Klammern.
  • Legen Sie der Steuererklärung die gleichen Belege bei, die auch Sie benötigen, um die Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können.
  • Unterschreiben Sie die Steuererklärung an den notwendigen Stellen

Benötigte Dokumente

Liegenschaftsunterhalt

Für Steuerpflichtige, welche den Abzug der effektiven Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten für ihre Liegenschaft geltend machen wollen, ist auf der Website der kantonalen Steuerverwaltung ein Merkblatt hinterlegt, das als Informationsgrundlage und Ergänzung der Wegleitung zur Steuererklärung gedacht ist. 

Das Merkblatt ist zu finden unter Steuern BL

Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein, was genau an der Liegenschaft verändert wurde. Bei grösseren Umbauten oder Komplettsanierungen und vor allem bei Gartenumgestaltungen sind Fotos sehr hilfreich (vorher/nachher).

Bitte senden Sie uns nur Kopien der Originalrechnungen ein. Die eingereichten Unterlagen werden nur auf ausdrückliches Verlangen retourniert. Beachten Sie auch, dass nur Rechnungen, die im entsprechenden Steuerjahr ausgestellt wurden, berücksichtigt werden können.

Abzug für selbst getragene Krankheitskosten
Die selbst getragenen Krankheitskosten können in Abzug gebracht werden. Abzugsberechtigt sind Aufwendungen für ärztlich verordnete medizinische Behandlungen oder ärztlich verschriebene Medikamente, Zahnarztkosten und Kosten für Brillen/Kontaktlinsen abzüglich der Leistungen der Versicherungen, Krankenkassen etc.. Verlangen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Jahresabrechnung. Sie erleichtern damit sich und uns die Arbeit.

Für das Steuerjahr 2020 können nur diejenigen Rechnungen, welche im Jahr 2020 ausgestellt wurden, in Abzug gebracht werden. Massgebend ist das Rechnungsdatum, wenn keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgte, ansonsten das Datum der Leistungsabrechnung der Krankenkasse, nicht das Behandlungsdatum.

Weist die Jahresrechnung der Krankenkasse nicht versicherte Kosten aus, so müssen diese mit der entsprechenden Leistungsabrechnung belegt werden, da ansonsten der Abzug nicht gewährt werden kann.

Sollten die Arztrechnungen unter die Jahresfranchise fallen, legen Sie bitte die Arztrechnungen bei und geben Sie uns die Höhe der Jahresfranchise (Kopie Versicherungsausweis) bekannt.

Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
Steuern zahlen
Eidgenössische Steuerverwaltung
Die Bundessteuer
Finanzen und Steuern
Steuern
Steuern

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen