Das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal, das sogenannte Nachtparking, ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. Die Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer werden gebeten, ihre Fahrzeuge primär auf dem eigenen oder auf privatem Areal zu parkieren. Auch das regelmässige Parkieren während der Nacht in blauen Zonen ist kostenpflichtig und im Nachtparkingreglement festgehalten.
In Lausen stellt das regelmässige Parkieren von Motorfahrzeugen über Nacht auf öffentlichem Areal einen bewilligungspflichtigen gesteigerten Gemeingebrauch dar. Dies gilt auch dann, wenn nur teilweise öffentliches Areal beansprucht wird. Unter Motorfahrzeuge werden motorisierte Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3.5 Tonnen verstanden.
Bewilligung / Kosten
In der Gemeinde wohnhafte Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer mit Motorfahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 3.5 Tonnen, die keine Parkiermöglichkeit auf privatem Areal haben, können bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Bewilligung für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund beantragen. Die Bewilligungsgebühr beträgt CHF 50.-- pro Monat und Fahrzeug. Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich.
Keine Bewilligung benötigen Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer, die den Nachweis erbringen, dass sie ihr Motorfahrzeug in der Woche während höchstens 2 Tage in Lausen abstellen, sowie Monteure, Gelegenheitsarbeitende oder Feriengäste, die weniger als 30 Tage pro Jahr dauernden Aufenthalt in Lausen haben.
Kontrollen / Sichtungen
Grundsätzlich gilt eine Selbstdeklarationspflicht der Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer. Die Gemeinde führt periodische Kontrollen durch. Die Erfassung der parkierten Fahrzeuge und die nächtlichen Kontrollen erfolgen mit elektronischen Hilfsmitteln durch die Firma BEWA.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Zentrale Dienste, Telefon 061 926 92 67.