Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
- Berufslehren und Anlehren;
- Fachhochschulen;
- Fachschulen;
- Höhere Fachschulen;
- Maturitätsschulen;
- Schulen für Allgemeinbildung;
- Universitäten;
- Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Ausland-schweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
- Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).
Bewerbung / Formulare
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet.