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Trennung - Meldung einer freiwilligen oder gerichtlichen Trennung

Freiwillige Trennung
Eine freiwillige Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche den Einwohnerdiensten zu melden ist. Bitte füllen Sie dazu das Formular "Mitteilung einer freiwilligen Trennung" aus und lassen Sie uns dieses auf dem Postweg zukommen. 

Das Trennungsformular muss von beiden Ehegatten / Partnern unterschrieben und den Einwohnerdiensten Lausen eingereicht werden.


Die freiwillige Trennung wird anschliessend im Einwohnerregister eingetragen und den zuständigen Amtsstellen weitergeleitet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Trennung jederzeit durch ein schriftliches Einverständnis beider Ehegatten / Partner wieder aufgehoben werden kann, sofern die Trennung nicht mehr besteht.

Gerichtliche Trennung
Falls die Trennung gerichtlich verfügt wird, bitten wir Sie den Einwohnerdiensten eine Kopie des Gerichtsurteils und die genauen Adressen mitzuteilen.

Informationen und Rechtsauskunft zur Trennung / Scheidung - Zivilkreisgericht BL Ost
eUmzug - Adressänderung durch Trennung online melden
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