Sozialhilfe ist die Sicherung der materiellen Existenz und die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit sowie die berufliche Integration. Gesetzliche Grundlagen sind das Sozialhilfegesetz, die Sozialhilfeverordnung und die Asylverordnung.
Die Sozialhilfe gelangt zur Anwendung, wenn andere finanzielle Hilfsquellen ausgeschöpft sind oder versagen. Das Sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich aus dem Grundbedarf, den angemessenen Wohnungskosten und der Krankenkassen-Grundversicherung (KVG) zusammen.
Die Sozialen Dienste klären persönliche Situationen umfassend und professionell ab.
Das «Gesuch um Unterstützung» kann bei den Sozialen Diensten bezogen werden.