Das Benützen von Allmend (öffentlichem Grund) über ihre Zweckbestimmung hinaus (gesteigerter Gemeingebrauch) ist bewilligungspflichtig. Als bewilligungspflichtige Benützung werden folgende Tätigkeiten angesehen:
- Geldsammlungen aller Art
- Informations- und Verkaufsstände oder Veranstaltungen oder Ausstellungen für vorwiegend kommerzielle Zwecke.
- Strassenumzüge, politische Kundgebungen, Demonstrationen.
Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.