Ein Baugesuch ist grundsätzlich notwendig beim Bau von Neu-, Um- und Anbauten, wesentlichen Zweckänderungen sowie Abbrucharbeiten in Kernzonen. Zudem auch beim Bau von Stützmauern (Höhe über 1.20 m), Abgrabungen, Aufschüttungen und Lärmschutzanlagen.
Die Baubewilligungsbehörde ist das kantonale Bauinspektorat in Liestal.