Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen. Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen.
Mitzubringen sind der Haftpflichtversicherungsnachweis, der Impfausweis und das Stammblatt Amicus mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips (sofern vorhanden).
Es wird die einmalige Einschreibegebühr von Fr. 20.- und die Hundesteuer nach verbleibenden Monaten erhoben. Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird mittels Rechnung von der Gemeindebuchhaltung, nach Gebührenverordnung, ausgestellt.
Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons (§3a Hundegesetz)
Preise gemäss Gebührenverordnung