Informationen wie die Aufsichtspraxis (und -verantwortung) an unserer Schule geregelt ist.
Grundsätzlich gilt, dass der Schulweg immer in den Aufsichtsbereich der Eltern fällt. Als Schulweg gilt der direkte Weg vom Wohnort zum Schulhaus. Für die Dauer des Unterrichts und bei speziellen Veranstaltungen mit der Klasse hat die Lehrperson die Verpflichtung zu einer verantwortungsvollen Aufsicht.
Spezielle Vereinbarungen bezüglich Unterricht ausserhalb des Schulareals, bei Exkursionen und Reisen finden sie auf der Seite Aufsichtspraxis.