Sie ist für die pädagogischen, personellen, organisatorischen und administrativen Belange der Schule zuständig.
Beispiele von Aufgaben der Schulleitung:
Die Schulleitung ist Ihr Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zur Organisation der Gesamtschule. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei speziellen Anliegen hinsichtlich der Beschulung Ihres Kindes zur Verfügung.
Bei allfälligen Beschwerden gegenüber einer Lehrperson (wie auch bei anderen Konflikten) bitten wir aber um Berücksichtigung des "Instanzenweges" .
Er sorgt für die Berücksichtigung von Anliegen der Erziehungsberechtigten bzw. der Öffentlichkeit und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben von Kanton, Bund und Einwohnergemeinde.
Beispiele von Aufgaben des Schulrats:
Rekursinstanz bei Verfügungen des Schulrats ist der Regierungsrat.
Der Gemeinderat hat keinen direkten Einfluss auf die Schulführung. Er ist aber in seiner Verantwortung als Bewilligungsinstanz des Budgets im Bereich "Bildung" gemäss kantonaler Vorgaben und hinsichtlich der Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur ein wichtiger Partner in der kommunalen Zusammenarbeit. Ein Mitglied des Gemeinderats ist ständiges Mitglied im Schulrat, sodass der Informationsfluss und eine ziegerichtete Kommunikation bei entsprechenden Geschäften sichergestellt ist.