Um dem Bildungsauftrag zu entsprechen, müssen an einer Schule diverse Daten von SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten erhoben und bearbeitet werden. Neue Informations- und Kommunikationsmittel erleichtern diesen Prozess, stellen uns aber auch vermehrt in die Verantwortung, sorgfältig mit diesen Daten umzugehen.
Gemäss Bildungsgesetz dürfen sich Mitarbeitende innerhalb des Schulbetriebs über Personendaten austauschen, solange dies für die Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich ist.
Wir sind uns der Aufgabe bewusst, dabei im Rahmen des Amtsgeheimnisses und der Datenschutzvorgaben die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu schützen. Dabei bemühen wir uns nach Treu und Glauben um eine den Betroffenen dienende Beachtung von Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsrecht.
Ein neuer «Leitfaden Datenschutz für die Schulen des Kantons Baselland» illustriert die umfassenden Vorgaben in einem hohen Konkretisierungsgrad – sowohl bei der Klassenführung als auch bei der Schuladministration.
Wir haben die Auseinandersetzung mit diesem komplexen Thema als «Arbeitsschwerpunkt im Schuljahr 2024/25» ausgewiesen. Bis zu einer mit dem Schulrat zuhanden Schulprogramm abgesprochenen Anpassung gelten die aktuellen schulinternen Vorgaben (vornehmlich zum Thema «Foto- und Filmaufnahmen"):
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wenn Sie Vorbehalte bzw. Kritik nach eigenem Erleben anbringen möchten, steht Ihnen die Schulleitung im Rahmen des Instanzenwegs gerne zur Verfügung.