Die heute aktuellen sowie die künftigen Aufgaben lassen sich nur in abgesprochener, klar definierter Zusammenarbeit von Behörden, Eltern, Schulleitung, Lehrerschaft und SchülerInnen erfolgreich erfüllen. Eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Grundhaltung ermöglicht ein positives zwischenmenschliches Klima, in welchem aufgrund von Feedbacks Fehler erkannt und angegangen werden können. Dazu braucht es dauernde Bemühungen von allen Seiten.
(Auszug aus dem Leitbild Kindergarten und Primarschule)
Für Informationen, die für die gesamte Elternschaft oder für grosse Teile davon wichtig sind, ist i.d.R. die Schulleitung zuständig. Mitteilungen an die Eltern erfolgen via Rundschreiben, im Gemeindeanzeiger, an Orientierungsveranstaltungen oder auch via Website.
Im Bereich der einzelnen Klassen sind die Klassenlehrpersonen resp. die Fach- und Teilpensenlehrpersonen für die rechtzeitige Information der SchülerInnen und Eltern zuständig. Persönliche Mitteilungen, Gespräche, Elternanlässe und Rundschreiben sind die wichtigsten Informationskanäle. Für die Festlegung wichtiger Termine und die Orientierung über voraussehbare Anlässe beachten wir eine Mitteilungsfrist an die Eltern von i.d.R. mindestens 14 Tagen.
Von den Eltern wird erwartet, dass für den Schulunterricht relevante Informationen über das Kind frühzeitig an die Klassenlehrpersonen weitergegeben werden. Die Modalitäten dazu werden mit der Klassenlehrperson vereinbart. So wird z.B. bei getrennt lebenden Eltern eine spezielle Kommunikations-Vereinbarung getroffen.
Zum Eintritt in den Kindergarten findet jeweils im Mai ein gemeinsamer Informations-Elternabend statt. Im November werden die Eltern der Kinder des zweiten Kindergartenjahres zu einem gemeinsamen Elternabend zum Thema „Übergang in die Primarschule“ eingeladen.
Die ersten Elternabende in der Unter- resp. Mittelstufe werden anfangs Schuljahr durchgeführt. Sie beginnen jeweils mit einem gemeinsamen Informationsteil, bevor die jeweiligen Klassenlehrpersonen zum zweiten Teil ins Schulzimmer einladen.
Zum Übertritt in die Sekundarstufe 1 findet, nach vorheriger Information durch die Lehrpersonen der 6. Klassen, im Zeitraum Oktober/November ein Informationsabend der Sekundarschule Liestal statt.
Anlässe im Klassenrahmen:
So sind neben Elternabenden/-morgen gemeinsame Anlässe mit Eltern und Schülerlnnen ebenso möglich wie Einladungen zu thematischen Veranstaltungen und Vorführungen. Der Entscheid und die Verantwortung über die Form solcher Elternkontakte liegt nach Absprache mit den betreffenden Eltern und allenfalls der Schulleitung bei den Klassenlehrpersonen. In der Regel findet jährlich mindestens ein Anlass statt zu dem die Eltern eingeladen sind. Darüber hinaus beachten wir die Verpflichtung mindestens einmal pro Schulstufe (KG/UST/MST) einen weiteren Elternanlass durchzuführen. Daten legen wir unter Berücksichtigung von Terminen der Gemeinde und anderer Lehrpersonen fest und orientieren die Eltern i.d.R. mindestens 14 Tage vorher. Eine Einladung von Fach- und Teilzeit-Lehrpersonen sowie der Schulleitung liegt im Ermessen der Klassenlehrpersonen, kann aber von Vorgenannten verlangt werden.
Thematische Informationsanlässe:
Vor allem im Rahmen unserer Präventionsarbeit laden wir in Zusammenarbeit mit Fachleuten regelmässig bzw. in bestimmten Jahrgangsstufen zu Informationsanlässen ein (z.B. Medienkompetenz, sexuelle Integrität).
Zum Semesterwechsel werden die Erziehungsberechtigten von der Klassenlehrperson in einem Beurteilungsgespräch über die Schulleistung resp. das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ihres Kindes informiert. Die Durchführung wird mittels eines Formulars bestätigt, welches in der Dokumentenmappe des Kindes abgelegt wird. Auch für weitere Gespräche stehen die Lehrpersonen selbstverständlich zur Verfügung.
Erstes Kindergartenjahr: zwischen Fasnachts- und Frühlingsferien
Zweites Kindergartenjahr: Dezember bis Mitte Februar
Primarschule: Dezember bis Mitte Februar
Eine Mithilfe der Elternschaft in vielen Bereichen des schulischen Alltags und bei speziellen Anlässen wird von den Lehrpersonen sehr geschätzt. Dies ist im Rahmen von "normalem" Unterricht, bei speziellen Projekten, bei Exkursionen, Schulreisen, Lagern, Elternanlässen und anderen Schulveranstaltungen denkbar und erwünscht. Als eine Form des Kontaktes und der Zusammenarbeit Schule-Elternhaus ist die Bildung von "Elterngruppen" möglich. Der Entscheid und die Verantwortung über die Art und das Mass der Kooperation mit den Eltern obliegen den Klassenlehrpersonen.
Speziell Elternabende sind hinsichtlich der Information über das Unterrichtsgeschehen wichtige Elemente der Zusammenarbeit. Von den Erziehungsberechtigten wird deshalb verbindlich erwartet, dass mindestens ein Elternteil daran teilnimmt; bei Verhinderung bitten wir um frühzeitige und begründete Information der Klassenlehrperson. Die Lehrpersonen sind gehalten, auf unangemeldetes Fehlen bei derartigen Anlässen zu reagieren.
Grundsätzlich gilt an unserer Schule die Regelung der "offenen Unterrichtsräume". Unterrichtsbesuche sind generell immer möglich. Vorherige Anmeldungen sind jedoch aus organisatorischen Gründen erwünscht und in beidseitigem Interesse.
Im Rahmen unserer Verfahren zur Qualitäts-Evaluation führen wir regelmässig ein schriftlich auswertbares Elternfeedback durch. Pro Klassenzug soll mindestens ein Eltern- und ein SchülerInnenfeedback erfolgen (im Kindergarten alle zwei Jahre) und innerhalb der kollegialen Hospitationsgruppe gespiegelt werden.
Die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus wird gelegentlich durch die Tatsache erschwert, dass beide Elternteile getrennt leben.
Grundsätzlich wünschen wir uns im Hinblick auf das Kindeswohl, dass beide Elternteile auch über schulische Anliegen, Bedürfnisse oder Schwierigkeiten miteinander das Gespräch suchen und führen können. Ist dies aus persönlichen Gründen aber erschwert oder gar unmöglich, sieht sich die Schule – namentlich die Klassenlehrperson – mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert.
Grundsätzlich müssen wir dann von zwei Situationen ausgehen:
Die getrennt lebenden Eltern sind beide Inhaber der elterlichen Sorge (geteiltes Sorgerecht) oder die getrennt leben Eltern sind nicht beide Inhaber der elterliche Sorge (alleiniges Sorgerecht bei einem Elternteil).
In beiden Situation ist zu unterscheiden zwischen dem Auskunftsrecht und der Informationspflicht der Schule.
Unabhängig von der Regelung des Sorgerechts haben beide Parteien - je nachdem unter anderen Vorzeichen - Anrecht auf Auskunft über die schulische Gesamtsituation ihres Kindes. Die Informationspflicht der Schule ist gegenüber dem nicht sorgeberechtigten Elternteil aber eingeschränkt.
Angesichts des Wünschbaren bzw. des gesetzlich Geregelten haben wir in einem Papier das schulisch Leistbare aufgezeigt. Die Klassenlehrperson thematisiert es mit den betroffenen Elternteilen (und allenfalls einer Beistandschaft). Mittels eines zugehörigen Formulars wird dann die Sorge- und Obhutsregelung festgehalten und die Kommunikationskanäle vereinbart (Wer ist wann Ansprechperson?).