Es ist uns ein Anliegen, gute Rahmenbedingungen für den Erhalt von seelischer und psychischer Gesundheit der Kinder schaffen.
Dies streben wir an, indem wir u.a. folgende Punkte beachten (Auszug aus Schulprogramm und Präventionskonzept):
Aufgrund kantonaler Bestimmungen werden Schülerinnen und Schüler zweimal durch den selbstgewählten Privatarzt/die Privatärztin oder den Schularzt/die Schulärztin auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht.
Die erste Untersuchung findet vor oder bei Kindergarteneintritt statt und fällt zeitlich mit der Vierjahres-Untersuchung zusammen. So können allfällige Erkrankungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt oder therapiert werden (z.B. Seh- oder Hörstörungen). Die Eltern werden im Zusammenhang mit der Kindergartenanmeldung schriftlich informiert und erhalten eine sog. "Laufkarte", welche vom Arzt/von der Ärztin ausgefüllt und der Schule zur Bestätigung wieder abgegeben werden muss. Die Impfkarte muss ebenfalls mitgenommen werden, bleibt aber bei den Eltern.
Auch in der 5. Klasse (Zehnjahres-Untersuchung) werden die Eltern von der Schule über den Ablauf schriftlich informiert.
Während die Kosten der Vierjahreskontrolle sowohl beim Schularzt/bei der Schulärztin als auch beim Privatarzt/bei der Privatärztin von der Gemeinde übernommen wird, ist dies in der 5. Klasse nur noch bei einer (allenfalls weniger umfassenden) Untersuchung durch den Schularzt/die Schulärztin der Fall. Es gibt Krankenkassen, welche die Kosten der privaten Untersuchung übernehmen (abzüglich Selbsthalt).
Die Kinder- und Jugendzahnpflege bezweckt durch Reihenuntersuchungen die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Zähne der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität. Der Beitritt ist freiwillig. Weitere Auskünfte finden auf dieser Seite.
In Kindergarten und Unterstufe finden periodische "Schulzahnpflege-Instruktionen"statt. Dabei werden die Kinder im Klassenverband von einer Fachfrau des "Verbands Mundgesundheit Basel-Landschaft" über die Wichtigkeit der Zahnhygiene und das korrekte Zähneputzen instruiert.
In zunehmendem Masse benötigen Kinder mit chronischen Erkrankungen erhöhte Zuwendung oder spezielle Vorkehrungen bezüglich der Reaktion in einem Notfall (Allergien, Diabetes, Epilepsie etc.). Wir stellen uns im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht der Herausforderung, diesen Kindern einen möglichst „normalen“ Schulalltag zu ermöglichen. Je nach Ausprägungsgrad der Krankheit werden entsprechende Möglichkeiten, Verantwortlichkeiten und allfällige Einschränkungen i.d.R. schriftlich mit den Erziehungsberechtigten vereinbart.
Wo ein aufwendigeres Notfallsetting angezeigt ist, erfolgt dies durch eine umfassende "Vereinbarung Chronische Krankheiten". Bei weniger hochschwelligen Bedürfnissen können nachfolgende Formulare verwendet werden:
Kopfläuse treten leider auch in der Lausner Schule gelegentlich auf und haben nichts mit schlechter Hygiene zu tun. Die Übertragung findet hauptsächlich durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt statt („Köpfe zusammen stecken“), in seltenen Fällen auch durch ausgetauschte Mützen, Haarkämme oder ähnliches. Läuse können nicht springen oder fliegen, nur krabbeln. Eine Übertragung durch Haustiere ist nicht möglich. Kopfläuse sind keine Überträger von Krankheiten und sterben ab, wenn sie 48 Stunden keine Nahrung erhalten.
Ein besonderes Augenmerk ist den sogenannten „Nissen“ zu widmen. Aus diesen Lauseiern können wieder Läuse schlüpfen, deshalb müssen sie bei einer Behandlung vollständig entfernt werden. Die Läuse und die Nissen befinden sich oft hinter den Ohren und im Nacken. Nissen sind weisslich wie Schuppen, kleben aber am Haar, Läuse sind 2-6 mm gross. Je früher die Kopfläuse oder Nissen entdeckt werden, desto einfacher wird man sie wieder los.
Wenn Sie bei Ihrem Kind oder bei einem anderen Familienmitglied Kopfläuse feststellen, bitten wir Sie, unverzüglich mit der Behandlung der Kopfläuse zu beginnen und die Lehrperson zu informieren. Wir informieren dann die Eltern der Klasse mit einem Schreiben, welches auch Hinweise zur Behandlung gibt (Haarewaschen alleine reicht nicht).
Sollten in einer Klasse innert kurzer Zeit mehrere Lausbefälle gemeldet werden, lassen wir die Klasse durch eine kantonale Hygiene-Fachfrau untersuchen, welche dann einen Befund bei jedem untersuchten Kind abgibt.
Das Kind kann den Kindergarten oder die Schule weiterhin besuchen, wenn eine vollständige Behandlung inkl. Entfernung der sichtbaren Nissen stattgefunden hat.