In der Schulsozialarbeit wird eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen involvierten Personen gepflegt. Gemeinsam mit allen Beteiligten soll ein gutes Schulklima gefördert werden. Schulsozialarbeit setzt sich zum Hauptziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Aufwachsens und Erwachsenwerdens zu begleiten.
WER / WO / WANN:
Thomas Lüthi
Schulsozialarbeit
Unterdorfstrasse 11
Postfach
4415 Lausen
(Eingangsbereich Mühlemattschulhaus, Zimmer M8)
078 670 94 32
thomas.luethi@lausen.ch
Bitte vereinbaren Sie für ein Gespräch vor Ort vorgängig einen Termin.
Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr (Home-Office) |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.15 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr (Home-Office) |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.15 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr | 13.15 - 16.30 Uhr |
Die Schulsozialarbeit ist neutral und dem Schulrat unterstellt. Sie ist ein kostenloses Angebot der Gemeinde. Die Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfeleistungen der Schulsozialarbeit ist freiwillig. Die SSAL untersteht der Schweigepflicht, das heisst die Vertraulichkeit wird bei freiwilligen Beratungen gewährt.
Es können in der Praxis aber auch Situationen entstehen, in denen Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Verhaltens oder aufgrund eines Verdachts auf Hilfebedarf an die SSA verwiesen werden. In solchen nicht rein freiwillig entstandenen Kontaktsituationen stellt die Schulsozialarbeit ihr Angebot vor, damit die SchülerInnen darauf aufbauend freiwillig entscheiden können, ob sie ein weiterführendes Unterstützungsangebot durch die Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen wollen. Da vor allem die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe zu jung sind, um diese Entscheidung zu treffen, informiert die Klassenlehrperson die Eltern, falls sie einen Bedarf an Schulsozialarbeit feststellt. Sind die Eltern mit dem Kontakt zur Schulsozialarbeit einverstanden, nimmt der Schulsozialarbeitende Kontakt mit dem Kind und den Eltern auf. Oder die Klassenlehrperson organisiert ein Elterngespräch, an dem der Schulsozialarbeitende teilnimmt und seine Hilfe anbieten kann.
Von Schulsozialarbeit lancierte und begleitete Projekte können im Rahmen des Regelunterrichts obligatorischen Charakter haben.
Schulsozialarbeit beachtet Rechtsvorschriften des Datenschutzes und die Grundsätze der berufsethisch begründeten Schweigepflicht. Vertraulichkeit wird bei freiwilligen Beratungen gewährt.