Alle Kinder haben laut Verordnung Anspruch auf eine angemessene Deckung des ausgewiesenen Bildungsbedarfs, ohne dass ein Anrecht auf eine bestimmte Massnahme oder die Wahl einer bestimmten Schulungsform besteht. Zuweisungen erfolgen im Rahmen des bewilligten Ressourcenpools durch die Schulleitung.
Neben "Deutsch als Zweitsprache" (DaZ)" und "Logopädie" wird unter dem Begriff "Integrative Spezielle Förderung (ISF)" eine breite Palette an schulischen Fördermaßnahmen definiert.
Als Anhang zum Lausner Schulprogramm besteht ein umfassendes Konzept "Umsetzung Sonderpädagogische Angebote". Weitere Infos können Sie untenstehenden Ausführungen, diesem Informationsschreiben oder der "Verordnung Sonderpädagogik" entnehmen.
Mit nachfolgenden Angeboten versuchen wir, allen Kindern eine ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende Förderung zu ermöglichen:
Die ISF hilft Schülerinnen und Schülern (SuS) mit einer Lernbeeinträchtigung, mit einem Lernrückstand, mit besonderen sozialen bzw. emotionalen Lernbedürfnissen oder mit einer speziellen Begabung, ihre Fähigkeiten soweit als möglich innerhalb der öffentlichen Schulen zu entwickeln. Unter ISF werden folgende Bereiche ressourciert (siehe entsprechende Reiter):
Zuweisungen erfolgen in der Regel durch die Schulleitung im Rahmen des budgetierte Kontingents.
Jegliche ISF-Förderung basiert auf einer von KLP und SHP (bzw. SozPäd) gemeinsam verantworteten Förderdiagnostik und einer dem Intensitätsniveau in Form, Ausführlichkeit und Variabilität angepassten Planung. Bei längerfristig geförderten Schülerinnen und Schüler (i.d.R. ab einem Semester) muss diese den Eltern aufgrund einer Verschriftlichung ausgeführt werden können (z.B. Standortgespräche).
Bei "Individuellen Lernzielen (ILZ)" an der Primarschule entspricht die Förderplanung vereinbarten Standards. Sie wird den Eltern zwingend kommuniziert und der Schulleitung zur Anordnung der ILZ vorgelegt.
Weitere Informationen können dem kantonalen Konzept Integrative Spezielle Förderung entnommen werden.
Nicht alle Kinder entwickeln sich gleich oder gleich schnell. Das ist völlig normal und wir sind bestrebt, allen Kindern die dafür nötige Zeit zu geben. Unter Umständen ist aber neben der Förderung im Regelunterricht zusätzliche Unterstützung angezeigt.
Die unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnisse werden durch die Klassenlehperson und den „Heilpädagogischen Dienst Kindergarten“ (HPKG) erfasst; im ersten KG-Jahr durch u.a. sogenannte "Reihenerfassungen".
Die HeilpädagogInnen ergänzen und unterstützen die Arbeit der Kindergärtnerinnen und beziehen die Eltern und Fachstellen in ihre Arbeit mit ein. Die Unterstützung erfolgt während der regulären Unterrichtszeiten und setzt bei regelmässiger bzw. längerfristigen Förderung das Einverständnis der Eltern voraus. Im Rahmen der ISF werden Kinder auch zeitweilig unterrichtet, indem sie z.B. mit einem anderen Kind zusammen in die „Förderstunde“ gehen. Die betreffenden Eltern werden nur mündlich informiert (allgemein am Elternabend oder durch individuelle Ansprache).
Auszüge aus dem Lausner Konzept "Sonderpädagogische Angebote":
Der HPKG ..
Die pädagogischen Klassenteams analysieren laufend den Förderbedarf in der Klasse und versuchen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen einen niederschwelligen und bedürfnisorientierten Zugang zu zusätzlicher Förderung zu ermöglichen. Diese erfolgt in der Regel in Kleingruppen integrativ (im Klassenzimmer) oder separativ (in einem Förderraum) auf unterschiedlichem Intensitäts- und Verbindlichkeitsniveau:
✗ Grundsätzlich gilt: Bei längerfristigem Förderbedarf (i.d.R. ab 1 Semester) wird dies zwingend mit den Eltern abgesprochen. Im Rahmen der ISF können Kinder zeitweilig aber auch nur vorübergehend unterrichtet werden, indem sie z.B. mit einem anderen Kind zusammen in die „Förderstunde“ gehen. Die betreffenden Eltern werden nur mündlich informiert (allgemein am Elternabend oder durch individuelle Ansprache).
✗ Diese Prinzipien werden den Eltern am Elternabend und ggf. durch Abgabe einer schriftlichen Information kommuniziert.
Zuständigkeiten der (heilpädagogischen) Förderlehrperson - Auszug aus dem Lauser Konzept:
Grundsätzlich verbleibt die koordinative Hauptverantwortung für die allgemeinen schulischen Belange bei der Klassenlehrperson. Die Förder-Lehrperson ..
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ist ein Förderangebot für Schülerinnen und Schüler, die über geringe oder keine Deutschkenntnisse verfügen. Die Lektionendotation erfolgt durch die Schulleitung aufgrund kantonaler Vorgaben (DaZ-Pool) und orientiert sich an den schulischen und sprachlichen Vorkenntnissen. DaZ-Förderunterricht darf während maximal drei Jahren besucht werden; eine Verlängerung kann aufgrund einer Lernstandserhebung bei der Schulleitung beantragt werden.
Zuziehende Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf DaZ werden in der Regel in die ihrem Jahrgang entsprechende Klasse aufgenommen; bei keinerlei Deutschkenntnissen ist die Beschulung in einer tieferen Jahrgangsstufe möglich und es besteht die Möglichkeit für einen Intensivkurs.
Der Unterricht hat zum Ziel, die Lernenden in der deutschen Sprache und in ihrem Integrationsprozess entsprechend ihren Fähigkeiten zu fördern, damit sie am Unterricht in der Regelklasse erfolgreich teilnehmen können. Er findet i.d.R. in Gruppen von 2 - 6 Kindern während der regulären Unterrichtszeit statt und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. So erhält die Schülerin/der Schüler neben den kommunikativen Basisfertigkeiten auch Unterstützung im Hinblick auf die schulisch-kognitiven Sprachkompetenzen, welche für eine erfolgreiche Integration Voraussetzung sind.
Nicht alle Kinder entwickeln sich gleich schnell. Deshalb bestehen im Rahmen der „Integrativen
Speziellen Förderung (ISF)“ Möglichkeiten für eine gezielte Unterstützung in der Regelklasse. Mit
der Einführungsklasse kann Kindern ein guter Start in ihre weitere Schullaufbahn angeboten werden,
wenn sie dafür schlicht etwas mehr Zeit und Unterstützung benötigen.
Dank der kleinen Klassen (maximal 13 Kinder) kann durch speziell geschulte Lehrpersonen stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden.
In der EK wird mit offiziellen Lehrmitteln und folgenden Förderschwerpunkten gearbeitet:
• Grob-, Fein- und Graphomotorik
• Schulung der Sinneswahrnehmung
• Aufmerksamkeit, Konzentration und Ausdauer
• Sprachkompetenzen
• Selbstkompetenz: Zutrauen in das eigene Können stärken; Lernfreude und Lernbereitschaft entwickeln
• Sozialkompetenz: Im Umgang mit Anderen das Miteinander finden und Regeln befolgen
Die Zuweisung in die EK erfolgt auf Empfehlung der Klassenlehrperson im Kindergarten. Das unsererseits angestrebte Einverständnis bzw. die Unterstützung der Eltern ist eine wichtige Voraussetzung dafür - in begründeten Fällen kann die Schulleitung aber auch eine Beschulung in der EK ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten verfügen.
Schülerinnen und Schüler bis Ende der Sekundarstufe ll sowie Kinder vor der Einschulung können bei einer diagnostizierten Störung in der Sprach- und Kommunikationsentwicklung mit Logopädie unter-
stützt werden.
Der Logopädische Dienst bietet Beratung, Abklärung und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Kommunikationsauffälligkeiten resp. -Störungen bei Kindern.
In Lausen sind zwei Logopädinnen beschäftigt und es besteht eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Gemeinde Ramlinsburg.
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern, häufig auf Empfehlung von Lehrpersonen und Ärzten. Bedarf an logopädischer Unterstützung kann aber auch bei Reihenerfassungen im Kindergarten oder durch Hinweise von Lehrpersonen festgestellt werden; die Eltern werden über Prozess und allfällige Befunde und Empfehlungen transparent informiert.
Die Sprachtherapie ist i.d.R. eine wöchentliche Einzeltherapie-Stunde; die Dauer ist abhängig vom Schweregrad der Störung, dem Alter sowie dem Entwicklungs- und Lerntempo des Kindes. Die Leistungen des Logopädischen Dienst werden im Rahmen des bewilligten Lektionen-Kontingents gemäss kantonalen Vorgaben erbracht. Der Ressourceneinsatz liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung; Therapien werden aufgrund einer fachlichen Beurteilung durch den Logopädischen Dienst festgelegt (Wartelisten sind möglich).
Kontakt (Dienststellenleitung): kattrin.kerker@schule-lausen.ch
Lehrpersonen sind bei zunehmend von Heterogenität geprägten Ansprüchen der Klassenführung gefordert, Integrationsleistungen zu erbringen bzw. binnendifferenzierend und individualisierend zu unterrichten.
Ein zielgerichteter Einsatz von nicht unterrichtendem Personal kann die Lehrpersonen dabei entlasten und unterstützen.
Das Personal der „Klassenunterstützung (KU)“..
In Lausen kennen wir vorwiegend folgende Bereiche der KU:
• Schulassistenz in der Regelklasse („Klassenassistenz“, KG und PS)
• „Startassistenz“ (erste drei Wochen beim Start in den Kindergarten)
• Praktikum (KG und PS)
Zielsetzungen, Aufgaben und Formelles sind im Lausner Konzept "Umsetzung Sonderpädagogische Angebote" geregelt (Anhang zum Schulprogramm).
Im Rahmen der „Integrativen Speziellen Förderung“ kann an der Schule Lausen bei entsprechender Indi-kation oder Bedürfnislage von der Schulleitung auch eine sozialpädagogische Begleitung eingesetzt werden.
Schulische Sozialpädagogik ist als Unterstützungsangebot dann angezeigt, wenn das Sozialverhalten bzw. die soziale Interaktion eines Kindes zu Problemen im schulischen Umfeld führt, dessen Integration im Klassenverband erschwert wird oder Unterricht und Klassenführung überdurchschnittlich stark belastet werden (z.B. bei Schülerinnen und Schüler mit verhaltensauffälligen, autistischen oder dissozialen Störungsbildern).
Durch eine erzieherische, verhaltensfokussierte und systemische Ausrichtung der Arbeit soll eine Verbesserung der Gesamtsituation angestrebt werden, sodass diese Unterstützung mittel- oder längerfristig nicht mehr nötig ist bzw. keine weitergehenden Massnahmen ergriffen werden müssen (z.B. integrative oder separative Sonderschulung). Ziel ist eine Erhöhung des Wohlbefindens und die Ermöglichung einer entsprechenden schulischen Entwicklung des betroffenen Kindes, u.U. aber auch eine Entlastung des davon betroffenen schulischen Umfelds. Der Disziplinplan wird bei sozialpädagogischer Unterstützung (und allenfalls ergänzenden Therapieformen) nicht ausser Kraft gesetzt.
Um eine konstante Beziehungs- und Betreuungsarbeit zu ermöglichen, wird ein Deputat von ca. 6 Wochenlektionen pro Kind angestrebt, was im Hinblick auf die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen die Anzahl der betreuten Kinder entsprechend begrenzt.
Die Hauptaufgaben der schulischen Sozialpädagogik sind (Auszüge aus kantonalem Stellenbeschrieb):
Die Hauptverantwortung für die Elternarbeit bleibt - im Gegensatz zu Sozialpädagogik InSo - bei
der Klassenlehrperson. Der/die SozialpädagogIn kommuniziert aber situationsgemäss laufend
mit den Eltern und kann nach Absprache auch Aufgaben ausserhalb der Unterrichtszeiten übernehmen
(z.B. Schulweg- und Pausenzeiten). An Elterngesprächen der betreuten Kinder nimmt er/sie teil.
Der Sozialpädagoge/die Sozialpädagogin tauscht sich bedürfnisorientiert mit involvierten Lehrpersonen
(päd. Klassenteam), Heilpädagogik, Schulleitung, ggf. Schulsozialarbeit und anderen involvierten Fachpersonen aus. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit wird mit den Eltern abgesprochen, ggf. ist eine Transparenzerklärung zu unterzeichnen.
Zielsetzungen, Aufgaben und Formelles sind im Lausner Konzept "Umsetzung Sonderpädagogische Angebote" geregelt (Anhang zum Schulprogramm).
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung bei
Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch darauf, dass die äusseren Bedingungen,
die Form oder die Aufgabenstellung der Leistungserhebung so verändert werden, dass der störungs- oder behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird.
Der Nachteilsausgleich ist keine eigentliche Massnahme der «Speziellen Förderung» und wird im Zeugnis nicht vermerkt. Es gelten die regulären Lernziele. Individuelle Lernziele sind kein Nachteilsausgleich, da sie von den curricularen Lernzielen befreien. Die Anforderungen der Leistungserhebung müssen also gleichwertig sein und mit definierten Hilfsmitteln erreicht werden können.
Für die Indikation eines Nachteilsausgleichs muss eine Funktionsbeeinträchtigung im Sinne einer
Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung vorliegen, welche von einer kantonalen Abklärungsstelle (Schulpsychologischer Dienst SPD oder Kinder- und Jugendpsychiatrie KJP) diagnostiziert ist.
Die konkrete Form des von der Fachstelle beantragten Nachteilsausgleichs wird vom päd. Team (Lead Klassenlehrperson) festgelegt und von der Schulleitung angeordnet (Unterzeichnung der «Vereinbarung NA».)
Weitere Information: Kantonales Konzept Nachteilsausgleich
Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) fördert Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen
kognitiven, musischen oder sportlichen Leistungsfähigkeit.
Die Begabungs- und Begabtenförderung hat folgende Ziele:
Die Lausner Lehrpersonen stellen sich unter dem Aspekt der Begabungsförderung die Aufgabe, individuelle Begabungen aller Kinder zu fördern. Begabungsförderung geht als didaktischer Ansatz von den Potentialen und Anlagen aller Lernenden aus und ermöglicht stärkenorientiertes Lernen. Dies kann punktuell auch durch die heilpädagogische ISF-Förderung in den Klassen unterstützt werden.
Merkmale von begabungsorientiertem Unterricht sind eine stärkenorientierte Grundhaltung, Binnendifferenzierung und Individualisierung - also unterschiedliche Zielvorgaben und Unterstützungs-Settings im Klassenverband.
Die Begabtenförderung hat zusätzlich zum Ziel, SchülerInnen mit besonderen Fähigkeiten speziell zu fördern. Von besonderer Begabung kann in der Primarschule gesprochen werden, wenn die SchülerInnen in einem oder mehreren Bereichen ihrer Entwicklung der Altersgruppe deutlich voraus sind.
Begabtenförderung beinhaltet Massnahmen, die Schülerinnen und Schüler unterstützen, deren Entwicklungsstand in einem oder mehreren Bereichen sichtlich über demjenigen der entsprechenden Altersgruppe liegt. Dies geschieht zum einen durch Verdichtung und Straffung (Compacting) und zum anderen durch Anreicherung (Enrichment) des Lernstoffes. Auch schullaufbahnbeschleunigende Massnahmen wie das Überspringen einer Klasse (Acceleration) sind zu prüfen.
Begabtenförderung erfolgt in Lausen im Rahmen eines "Pull Outs" durch eine speziell ausgebildete Lehrperson. Zuweisungs- und Verfahrensabläufe sind in einem Konzept geregelt (aktuell in Überarbeitung). Erste Ansprechperson bei Fragen ist die Klassenlehrperson.
Weitere Informationen:Kantonales Konzept Begabungs- und Begabtenförderung
Die Möglichkeiten zur Unterstützung von Kindern mit stärkerem Förderbedarf, anderen
Einschränkungen oder speziellen Bedürfnissen werden im Einzelfall geprüft. In Zusammenarbeit
mit den Eltern, der Fachstelle(n) und ggf. der Sonderschule wird im Rahmen unserer
Möglichkeiten im Kindergarten als auch in der Primarschule eine individuelle Lösung
gesucht (Kleinklassenbesuch ausserorts, externe Sonderschulung, Wechsel an Privatschule oder integrative Sonderschulung ). Verantwortlich für die Prozess-Steuerung ist die Schulleitung.
Integrative Sonderschulung "InSo"
Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben Anspruch auf eine angepasste integrative oder separative Schulung oder Ausbildung. Als Behinderungen gelten voraussichtlich bleibende oder länger andauernde Beeinträchtigungen. Darunter fallen Schülerinnen und Schüler mit einer geistigen Behinderung, Sinnesbehinderung, Sprach- und Kommunikationsbehinderung, körperlichen Behinderung, psychischen Behinderung, schweren Verhaltensstörung oder Mehrfachbehinderung.
InSo bezeichnet alle Massnahmen, die durch Fachzentren geleistet werden und zusätzlich zum Regelunterricht und der Speziellen Förderung ergriffen werden, um dem Bildungsbedarf von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung in der Regelschule gerecht zu werden.
Die InSo wird in die Leistungen „Beratung“ und „Unterstützung“ aufgeteilt. Die beiden Leistungen unterscheiden sich weniger in ihrem Inhalt als im Umfang. Unterstützung muss beim Amt für Volksschulen (AVS), Hauptabteilung Sonderpädagogik beantragt und bewilligt werden. Beratung wird direkt bei den Fachzentren beantragt.
Beratung oder Unterstützung leisten folgende Fachzentren:
Formen von InSo:
Heilpädagogik:
Bei einer heilpädagogischen Einzelintegration wird eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Behinderung in der Regel zusätzlich während max. 8 Lektionen wöchentlich von einer schulischen Heilpädagogin oder einem schulischen Heilpädagogen (SHP) unterstützt.
Sozialpädagogik:
Bei einer sozialpädagogischen Einzelintegration wird eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Behinderung in der Regel zusätzlich während maximal 20 Stunden wöchentlich von einer Sozialpädagogin oder einem Sozialpädagogen (Soz.Päd.) unterstützt.
Logopädie:
Bei einer logopädischen Einzelintegration wird eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Behinderung in der Regel zusätzlich mit maximal 4 Lektionen wöchentlich von einer Logopädin oder einem Logopäden unterstützt. Die Unterstützung wird vom zuständigen logopädischen Dienst geleistet. Die Sonderschulverfügung ist die Kostengutsprache.
Assistenz
Eine Schülerin oder ein Schüler mit einer Körper- oder Sehbehinderung kann nach Bedarf zusätzlich durch eine Assistenzperson (AS) unterstützt werden.
Anspruch und Zuweisung
Der Anspruch auf InSo wird durch das Amt für Volksschulen (AVS) aufgrund des Antrags oder der Stellungnahme der Erziehungsberechtigten, der Empfehlung (Indikation) der kantonalen Abklärungsstelle und der Stellungnahme der Schulleitung geprüft. Zur Prüfung werden an einem Fachkonvent die Integrationsbedingungen bezüglich der Schulorganisation und des schulischen Umfelds eingehend besprochen. Die Erziehungsberechtigten werden über das Ergebnis des Fachkonvents durch das AVS, die kantonale Abklärungsstelle oder die Schulleitung der Regelschule informiert und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das AVS entscheidet über die Massnahmen der Integrativen oder Separativen Sonderschulung.
Weitere Informationen: Kantonales Konzept Integrative Sonderschulung