Auch beim besten Bemühen aller Beteiligten, können Konflikte in der Zusammenarbeit unterschiedlichster Menschen und ihrer Bedürfnisse nicht vermieden werden. Unser Bestreben ist es, Konflikte konstruktiv anzugehen und Lösungen im gegenseitigen Einvernehmen zu finden. Dazu halten wir uns an nachfolgende Grundsätze und Vorgehensweisen.
Eine klar strukturierte Bearbeitung einer Konfliktsituation hilft, die Auseinandersetzung nicht eskalieren zu lassen. Es gilt das gleiche Grundmuster unabhängig davon, wer die Beteiligten sind:
Stufe 1:
Konfliktlösung zwischen den Beteiligten
Beide Parteien begegnen sich mit konstruktiven Kommunikationsgrundsätzen und lösen den Konflikt unter sich; Eskalation wird durch Frühzeitigkeit und Fairness verhindert.
Bei keiner Einigung:
Stufe 2:
Beizug einer neutralen Drittperson
Kann bilateral keine für beide Parteien befriedigende Konfliktlösung herbeigeführt werden, kann in gegenseitigem Einverständnis eine kompetente Drittperson zur neutralen Moderation beigezogen werden. Der Konflikt kann auf Augenhöhe noch niederschwellig geklärt werden. Verschriftlichungen (Aktennotiz, Gesprächsprotokolle) sind empfehlenswert.
Bei keiner Einigung:
Stufe 3:
Miteinbezug der nächsthöheren Instanz (Vorgesetzte, Rekurs-Instanz)
Spätestens jetzt müssen Gespräche resp. Vereinbarungen in geeigneter Form protokolliert und den Beteiligten zugestellt werden (mit der Möglichkeit zur Gegendarstellung oder Ergänzung).
Je nach Situation ist auch der Beizug professioneller Hilfe seitens externer Dienste zu prüfen.
Hier ist die strikte Einhaltung des Instanzenwegs erforderlich, welcher jeweils an den gemeinsamen Informations-Elternabenden und in der Elternbroschüre resp. auf der Homepage durch die SL kommuniziert wird:
1. Schritt: Ansprache Lehrperson (LP), Gespräch, ggf. Vereinbarungen, Überprüfen der Ergebnisse
2. Schritt: Ansprache der Schulleitung (SL); Anhörung nur nach Bestätigung von Schritt 1. SL moderiert und versucht zu vermitteln.
3. Schritt: Einbezug des Schulrates (SR) mit Moderationsauftrag resp. als Rekurs-Instanz bei Entscheidungen der SL
Eine angeschuldigte Lehrperson hat das Recht auf Verbeiständung (z.B. durch andere LP oder den Rechtsdienst der Gewerkschaft) und rechtliches Gehör. Wenn sich Vorwürfe als gegenstandslos erweisen, ist die angeschuldigte Person in angemessener Form zu rehabilitieren.
Verschriftlichungen werden in der Personalakte (bei der SL) abgelegt. Diese ist für die betroffenen LP jederzeit einsehbar. Abschliessende Entscheide (mit oder ohne Massnahmen) werden durch die Anstellungsbehörde gefällt.