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Schulführung

Die Primarstufe Lausen wird im sogenannten "Schulratsmodell" geführt:

Die Kontaktangaben finden Sie hier.

Die operative Führung liegt bei der Schulleitung

Sie ist für die pädagogischen, personellen, organisatorischen und administrativen Belange der Schule zuständig.

Beispiele von Aufgaben der Schulleitung:

  • Erarbeitung und Wartung des Schulprogramms
  • Anstellung aller Lehrpersonen  und von  nichtunterrichtendem Personal
  • Urlaubswesen
  • Disziplinarwesen
  • Beschwerdeinstanz bei Entscheidungen von Lehrpersonen 
  • Organisation und Ressourcenplanung der Speziellen Förderung
  • Budgetplanung zuhanden Schul- und Gemeinderat
  • Klassenbildung
  • Qualitätssicherung, interne Evaluation

Die Schulleitung ist Ihr Ansprechpartner bei allgemeinen Fragen zur Organisation der Gesamtschule. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei speziellen Anliegen hinsichtlich der Beschulung Ihres Kindes zur Verfügung.

Bei allfälligen Beschwerden gegenüber einer Lehrperson (wie auch bei anderen Konflikten) bitten wir aber um Berücksichtigung des "Instanzenweges" .

Die strategische Verantwortung trägt der Schulrat

Er sorgt für die Berücksichtigung von Anliegen der Erziehungsberechtigten bzw. der Öffentlichkeit und gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben von Kanton, Bund und Einwohnergemeinde.

Beispiele von Aufgaben des Schulrats:

  • Anstellung und  Führung der Schulleitung, Beschluss Leitungsmodell
  • Rekurs-Instanz bei Verfügungen der Schulleitung
  • Mitwirkung und Genehmigung Schulprogramm
  • Genehmigung Klassenbildungsantrag der Schulleitung zuhanden AVS / Gemeinderat
  • Mitwirkung und Gewährleistung bei  Massnahmenplanung bezugnehmend auf die Ergebnisse der internen Evaluation und kantonalen Aufsicht

Rekurs-Instanz  bei Verfügungen des Schulrats ist der Regierungsrat.

Die Finanzkompetenz obliegt dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat keinen direkten Einfluss auf die Schulführung. Er ist aber in seiner Verantwortung als Bewilligungsinstanz des Budgets im Bereich "Bildung" gemäss kantonaler Vorgaben und hinsichtlich der Bereitstellung einer  geeigneten Infrastruktur ein wichtiger Partner in der kommunalen  Zusammenarbeit. Ein Mitglied des Gemeinderats ist ständiges Mitglied im Schulrat, sodass der Informationsfluss und eine zielgerichtete  Kommunikation bei entsprechenden Geschäften sichergestellt ist. 

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