Morgen: 08.00 - 12.00 Uhr mit einer Einlaufzeit von 08.00 - 08.30 Uhr.
Im ersten Kindergartenjahr kann bis zu den Herbstferien unter gewissen Umständen eine individuelle Einlaufzeit mit der Kindergartenlehrperson vereinbart werden.
Nachmittag:
Ihr Kind hat an einem Nachmittag pro Woche von 13.45 bis 15.15 Uhr Unterricht; die „Kleinen“ jeweils am Montagnachmittag und die „Grossen“ am Dienstagnachmittag.
In den Kindergärten Brühl West und Bettenach 3 haben alle zusammen am Dienstagnachmittag Unterricht; hier sind aufgrund der räumlichen Verhältnisse weniger Kinder in der Klasse.
Blockzeiten am Morgen:
8.00 bis 12.00 Uhr (ab der 5. Klasse ist ein Unterrichtsbeginn um 7.40 Uhr möglich)
Nachmittag: 13.45 bis 15.15 Uhr, 15.45 Uhr oder 16.05 Uhr
In der 1. und 2. Klasse haben die Kinder an zwei Nachmittagen Unterricht.
Ab der 3. Klasse sind es drei Nachmittage, die z.T. 2.5 oder 3 Lektionen dauern.
Der Mittwochnachmittag bleibt frei.
Unterrichtsausfälle versuchen wir grundsätzlich zu vermeiden. In internen Richtlinien weisen
wir mögliche Gründe für Unterrichtseinstellungen aus. Sind diese vorhersehbar, halten wir
uns an den Grundsatz der frühzeitigen Information (mind. 14 Tage). Bei kurzfristig eintretenden
Absenzen einer Lehrperson (Krankheit/ Unfall) gilt im allgemeinen folgende Regelung:
1. Tag | Unterrichtsausfall |
2. Tag | Kindergarten: Nach Möglichkeit Stellvertretung |
Primarschule: Unterricht teilweise (z.B. Beaufsichtigung durch andere Lehrperson, ev. Stellvertreter-Einsatz) | |
3. Tag | Unterricht möglichst nach Stundenplan mit Stellvertreter-Einsatz |
Von den Eltern wird in diesem Fall einerseits Eigeninitiative erwartet (z.B. Kontaktaufnahme
mit Eltern eines „Klassengspänlis“ oder Organisation anderer Betreuungsmöglichkeiten); andererseits
gilt aber folgende Regelung:
Wenn Sie bei einem kurzfristig kommunizierten Unterrichtsausfall einen Betreuungsengpass
feststellen, können Sie Ihr Kind nach einem vorgängigen Telefonat trotzdem zur Schule schicken.
Wir sorgen dann für seine Betreuung in der Parallelklasse im Rahmen seines Stundenplans.
Im Kindergarten informieren die Kindergärtnerinnen am ersten Elternabend nach den Sommerferien
je nach Bedürfnis der Erziehungsberechtigten über entsprechende interne Möglichkeiten.
Bei Krankheit oder Ausfall von Lehrpersonen sind wir stets bemüht Unterrichtsausfälle durch den Einsatz von Stellvertretungslösungen zu vermeiden. Leider ist vor allem bei kurzfristigen Ausfällen dies nicht immer möglich. Bei einem Unterrichtsausfall bieten wir Ihnen immer die Möglichkeit Ihr Kind in einer anderen Klasse unterzubringen, falls Sie eine Betreuung zu Hause oder bei Freunden/Bekannten nicht organisieren können. Die Klassenlehrperson Ihres Kindes wird Sie darüber informieren.
Absehbare Unterrichtsausfälle (z.B. als Kompensation für Abendaktivitäten einer Klasse) oder andere Änderungen im Stundenplan (z.B. für eine Schulreise) kündigt die Klassenlehrperson in der Regel mindestens zwei Wochen im Voraus an.