01. Sep 2023
Gemäss Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, SGS 100, hat die Gemeinde Lausen das Jagd- und Fischereiregal. Die Vergabe / Verpachtung der Jagd- und Fischereireviere ist öffentlich auszuschreiben. Fischerei: Die Einwohnergemeinde Lausen schreibt das folgende Fischpachtrevier für die Periode vom 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2031 zur Verpachtung aus: Die Gewässer der Gemeinde Lausen: Ergolz, Buechholdebächli, Furlenbächli Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem kantonalen Fischereigesetz (SGS 530) zu entnehmen. Interessierte Gruppen können ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen: Gemeindeverwaltung Lausen, Grammontstrasse 1, Lausen oder per E-Mail an info@lausen.ch. Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren. Jagd: Die Einwohnergemeinde Lausen schreibt das folgende Jagdrevier für die Periode vom 1. April 2024 – 31. März 2032 zur Verpachtung aus: Das ganze Gebiet der Gemeinde Lausen Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem seit 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG, SGS 520) zu entnehmen. Interessierte Gruppen können ihre Bewerbung bis spätestens am 15. Oktober 2023 an folgende Adresse einreichen: Gemeindeverwaltung Lausen, Grammontstrasse 1, Lausen oder per E-Mail an info@lausen.ch. Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren.