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Aufgaben- und Finanzplan

Die Gemeinde gibt sich jährlich einen Aufgaben- und Finanzplan. Dieser wird durch den Gemeinderat erstellt. Der Aufgaben- und Finanzplan beschreibt für die nächsten fünf Jahre die voraussichtliche Entwicklung der Gemeindeaufgaben mit ihren Auswirkungen auf den Finanzbedarf und zeigt die Massnahmen zur Beibehaltung oder Erreichung eines auf die Dauer ausgeglichenen Finanzhaushalts auf. 

Das erste Planungsjahr des Aufgaben- und Finanzplans entspricht jeweils dem aktuellen Budgetjahr. Der Aufgaben- und Finanzplans ist zusammen mit dem Budget der Gemeindeversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. 

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