Für Privatpersonen wird die direkte Bundessteuer auf dem Einkommen erhoben. Sie wird von den Kantonen zu Gunsten des Bundes veranlagt und bezogen.
Die kantonale Steuerverwaltung BL vollzieht eidgenössische und kantonale Steuergesetze. Sie prüft Steuererklärungen, veranlagen natürliche und juristische Personen und beziehen die Staats- und die direkte Bundessteuer sowie im Auftragsverhältnis auch die Gemeindesteuer. Auch die Veranlagung und der Bezug der Handänderungssteuern, der Grundstückgewinnsteuern und der Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Bearbeitung der Quellensteuern gehören in den Aufgabenbereich der Steuerverwaltung. Sie stellt eine einheitliche Veranlagungspraxis im Baselbiet sicher und betreut und unterstützt die Gemeindesteuerämter.
Ab der Steuerperiode 2024 werden die provisorischen Vorausrechnungen der kantonalen Steuerverwaltung Baselland erstmals nebst der Staatsteuer auch die Gemeinde-, Kirchen- und Feuerwehrsteuer enthalten. Die Gemeindeverwaltung wird ab diesem Zeitpunkt keine separaten provisorischen Gemeindesteuern mehr zugestellt. Hingegen werden die definitiven Steuerrechnungen bis und mit dem Steuerjahr 2023 weiterhin separat erstellt. Bei einem allfälligen Guthaben können Sie uns mittels eines Formulars, welches der definitiven Steuerrechnung für das Jahr 2023 beigelegt wird, den Auftrag geben, wohin der entsprechende Betrag zu überweisen ist. Die Steuerveranlagungen werden weiterhin in der Gemeindeverwaltung Lausen durch die Mitarbeitenden des Steuerbereichs erledigt.